Resolution zu den Belangen taubblinder Menschen - in leichter Sprache
Resolution - Textversion
Resolution - DGS (Deutsche Gebärdensprache)
Resolution - was ist das?
Vorbemerkung
Am 26. März 2009 wurde das Übereinkommen (Konvention, Vertrag) der Vereinten Nationen (UN) über Rechte der Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland gültig. (Sie wird abgekürzt BRK = Behindertenrechtskonvention). Am Text der BRK haben auch behinderte Menschen mitgearbeitet, z. B. blinde und gehörlose Menschen.
Der deutsche Vertreter bei den Vereinten Nationen hat die BRK unterschrieben.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die BRK im Dezember 2008 beschlossen.
Der Bundespräsident Horst Köhler hat eine Urkunde unterschrieben. Die Urkunde wurde am 25. März beim Hauptquartier der Vereinten Nationen hinterlegt (abgegeben). Damit hat sich Deutschland verpflichtet, "wirksame und geeignete Maßnahmen (zu treffen) ..., um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren."
Selbsthilfegruppen taubblinder Menschen aus ganz Deutschland haben sich in Radeberg getroffen. Für taubblinde Menschen spricht die BAT (= Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden)
Die große Zahl der taubblinden Teilnehmer des Kongresses hat die folgende Resolution (Beschluss) beschlossen. Sie wird an Politiker auf Bundesebene, in den Bundesländern, in Landkreisen und Städten und an Zeitungen geschickt.
Resolution
- Um zu beraten: Was bedeutet die BRK für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen?
- um alle Rechte behinderter Menschen schnell zu verwirklichen und
- um auf die Politik Einfluss zu nehmen,
fordern wir von Politik, Gesellschaft und Medien:
Die BRK muss umgesetzt werden. Dabei müssen alle Behinderten die Rechte bekommen die für sie wichtig sind.
Alle Behinderten müssen alle Informationen in verständlicher Sprache bekommen:
- über ihre Rechte und
- über alle Hilfsmöglichkeiten
Wir taubblinde Menschen brauchen besonders Unterstützung für:
- Kommunikation
- Mobilität
- lebenspraktische Fertigkeiten
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Wir Taubblinde müssen über alle Hilfen für uns selbst mitbestimmen.
- Die Frühförderung für taubblinde Kinder ist sehr wichtig.
- Alle Hilfen muss es da geben, wo wir wohnen.
- Wir müssen an allen Rehabilitationseinrichtungen und -maßnahmen (Förderungen und Hilfen) ohne Probleme teilnehmen können.
So können wir etwas leisten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und es mitgestalten.
Wir brauchen persönliche Assistenten. Diese müssen speziell ausgebildet sein. Sie müssen vom Staat bezahlt werden. Das Recht auf Assistenz muss ins SGB IX (Sozialgesetzbuch 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geschrieben werden.
Wir brauchen für den Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen TBL. Denn die Merkzeichen BL und GL sagen zu wenig über unsere Situation als Taubblinde.
Wir fordern vom Bund, den Ländern, den Städten und Landkreisen und den Sozialleistungsträgern (Sozialamt, Krankenkassen, Rentenversicherung ...): Was wir in dieser Resolution fordern, muss schnell verwirklicht werden!
Wir vertrauen darauf: Was jemand wirklich will, kann er auch verwirklichen!